Wie haltet ihr es mit den Kinderrechten?
Österreichs wahlwerbende Parteien im Forkus
Das Netzwerk „Kinderrechte Österreich“ (=National Coalition zur Umsetzung der UNO-Menschenrechtskonvention in Österreich) hat an alle wahlwerbenden Parteien zur Nationalratswahl 13 Kinderrechte Fragen gestellt. Wir möchten Ihnen zwei davon näher bringen, weil wir gerade mit diesen beiden im Rahmen unserer Vereinsarbeit sehr häufig konfrontiert sind.
Treten Sie für eine Reform des Jugendstrafvollzugs in Österreich ein (keine Unterbringung von Jugendlichen mehr in der Justizanstalt Wien-Josefstadt, Reform der U-Haft, Ressourcenaufstockung, spezifische Ausbildung für Justizwache in Jugendstrafanstalten, Wiedereinrichtung des Jugendgerichtshofs in Wien)?
SPÖ:
Die SPÖ tritt seit Langem für eine Reform des Jugendstrafvollzugs ein, wie sie in der Fragestellung dargestellt ist. Im Wahlprogramm für die Nationalratswahlen im September finden sich die Forderungen zur Wiedererrichtung eines Jugendgerichtshofes in Wien sowie österreichweit nach Jugendkompetenzzentren für jugendliche StraftäterInnen. Die Menschenwürde, besonders auch von Jugendlichen, in Haft muss gewährleistet sein.
ÖVP:
Mit der ausdrücklichen Zielsetzung, Untersuchungshaft für Jugendliche möglichst zu vermeiden, hat die „Task-Force Jugend-U-Haft“ im Bundesministerium für Justiz vor kurzem ihre Arbeit aufgenommen. Fazit dieses ersten Informationsaustausches mit Experten ist die Notwendigkeit der Schaffung eines alternativen Betreuungsangebots für Jugendliche, die in Konflikt mit dem Gesetz gekommen sind, womit den Jugendlichen Halt und Struktur außerhalb der Haft gegeben werden soll, wogegen die Untersuchungshaft nur als äußerstes Mittel zur Anwendung kommen darf. Die Ergebnisse der Beratungen der „Task-Force Jugend-U-Haft“ als Grundlage für allfällige gesetzliche Reformschritte werden abzuwarten sein; diesem Reformprozess wird daher nicht vorgegriffen.
FPÖ:
Grundsätzlich vernünftig.
GRÜNE:
Der Jugendstrafvollzug bringt furchtbare Missstände zum Vorschein. Bei straffälligen Jugendlichen kann Haft oder U-Haft nur das allerletzte Mittel sein.
Wiedererrichtung eines Jugendgerichtshofs
Alternativen zur Untersuchungshaft bei Jugendlichen
verstärkter Einsatz von PädagogInnen, TherapeutInnen, PsychologInnen, SozialarbeiterInnen
ausreichend Personal zur Verringerung der Einschlusszeiten
Ausbau jugendspezifischer Beschäftigungs- und Ausbildungsmöglichkeiten
Ausbau der Besuchsmöglichkeiten
BZÖ:
Die jüngsten Vorkommnisse im Bereich (Jugend-)Strafvollzug und die damit verbundenen Aussagen der Justizministerin Karl haben mediales Interesse für die Haftbedingungen in Österreich bewirkt. Klar wird, dass derartige Vorkommnisse eines Rechtstaates nicht würdig sind. Daher haben wir eine Untersuchungskommission sowie eine Sondersitzung des Nationalrates gefordert, um einen objektiven (Prüfungs-)Bericht über die bestehenden Haftbedingungen im (Jugend-)Strafvollzug zu bekommen. Auf Grundlage dessen sind entsprechende Maßnahmen zu setzen bzw. Missstände zu beseitigen. Diesbezüglich sind wir jederzeit diskussionsbereit. Und klar ist: Wenn Personen in Haft genommen werden, haftet der Staat auch für ihre Sicherheit. Dafür sind ausreichend Mittel zur Verfügung zu stellen.
FRANK:
Der Jugendstrafvollzug muss völlig neu organisiert werden. Wenn Jugendliche auf die schiefe Bahn geraten, muss man ihnen den Weg zurück ermöglichen. Dazu gehört an erster Stelle sinnvolle Beschäftigung wobei besonderes Augenmerk auf das Schließen von Lücken in der Schulbildung gelegt werden muss. Wichtig ist auch, dass Jugendliche in einer Haftanstalt ausreichend beschäftigt werden, so dass im Rahmen eines Sozialprojekts auch Sportler mit den Jugendlichen Trainingseinheiten absolvieren. Das ist ein guter Beitrag für erfolgreiche Resozialisierung.
KPÖ:
Ja.
NEOS:
Ja, wir treten für die umgehende Reform des Jugendstrafvollzugs in allen von Ihnen skizzierten Bereichen ein. Experten waren und sind sich zudem einig: Die Abschaffung des Jugendgerichtshofs war ein schwerer politischer Fehler, der umgehend zu korrigieren ist.
PIRAT:
Die Piratenpartei Österreichs fordert eine grundlegende Reform des Jugendstrafvollzugs. Eine Wiedereinführung des Jugendgerichtshofs ist unbedingt nötig. Seine Abschaffung war eine klare Fehlentscheidung, unter der heute viele junge Menschen zu leiden haben. Der Jugendgerichtshof ermöglicht durch Vernetzung des Gerichts mit Angestellten aus dem Sozialbereich und dem Jugendamt, dass gemeinsam Schritte gesetzt werden, um jungen Straftätigen eine Wiederintegration in die Gesellschaft zu ermöglichen. Weiters muss die Dauer der Untersuchungshaft für Jugendliche auf ein Minimum beschränkt und, soweit möglich, durch betreute sozialpädagogische Wohngemeinschaften ersetzt werden. Derzeit werden Jugendliche durch die Untersuchungshaft eher noch weiter in die Kriminalität getrieben, selbst wenn die mutmaßlich verübten Delikte vergleichsweise weniger schwerwiegend waren. Die Bekämpfung der Jugendkriminalität muss an den Ursachen ansetzen, indem die Bildungs- und Berufsperspektiven junger Straftätiger konsequent verbessert werden. Resozialisierungsangebote sind auszuweiten, damit eine möglichst erfolgreiche Wiedereingliederung erreicht werden kann. Aus diesem Grund spricht sich die Piratenpartei Österreichs langfristig für eine Ausrichtung des Jugendstrafvollzugs gemäß dem Schweizer Modell aus. Dieses versucht, durch interdisziplinäre Betreuung und Möglichkeiten zur Ausbildung sowie Unterbringung der Jugendlichen möglichst außerhalb der Vollzugsanstalten eine Wiedereingliederung zu erreichen.
Kinderlärm – was kann zur Lösung des Problems auf Bundesebene veranlasst werden?
SPÖ:
Kinderfreundlichkeit muss ein öffentliches Anliegen sein, daher sind Klagen gegen Kinderlärm der falsche Weg. Bedauerlicherweise wird in den meisten Bundesländern, wie etwa auch in Niederösterreich, Kinderlärm mit jeder anderen Form der Lärmbelästigung gleichgestellt. Demgegenüber haben das Burgenland und Oberösterreich in ihren Bauordnungen Kinderlärm bereits explizit ausgenommen. Es wäre wünschenswert, wenn diesen Maßnahmen auch andere Bundesländer folgen. Aufgrund kompetenzrechtlicher Vorgaben sind Regelungen im Bundesrecht derzeit nicht zielführend.
ÖVP:
Am 2. Februar 2012 wurde dem Ausschuss für BürgerInnenrechte und Petitionen die Petition der Bundesrätin Posch-Gruska „Kinderlärm ist Zukunftsmusik“ (31/PET-BR/2012) mit dem rechtspolitischen Hintergrund vorgelegt, dass mittels einer Gesetzesinitiative das Anbringen gerichtlicher Klagen wegen Kinderlärms erschwert werden sollten, die darauf abzielen, die Errichtung und den Betrieb von Kindergärten oder Spielplätzen zu verhindern.
In der Ausschussfeststellung wurde dazu festgehalten, dass – gestützt auf den vom Bundesministerium für Justiz und dem Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend vorgelegten Stellungnahmen – aktuell keine dringende Notwendigkeit für eine dahingehende bundesweite Gesetzespräzisierung bestünde. Nach der einheitlichen Rechtsprechung der Höchstgerichte sind von einem Kinderspielplatz ausgehende Lärmimmissionen in Wohnhausanlagen als üblich anzusehen und daher hinzunehmen; darüber hinaus ermöglichen es die Gestaltungsmöglichkeiten der Länder im Rahmen ihrer Gesetzgebungskompetenzen, allenfalls notwendige Präzisierungen bezüglich des Kinderlärms beispielsweise in ihren Bauordnungen und in den Sicherheitsgesetzen vorzunehmen.
FPÖ:
Wir sprechen uns nicht gegen Kinderlärm aus. Es gibt Initiativen, die den Kinderlärm zum Beispiel in den Bauordnungen verankern wollen um dagegen vorgehen zu können, dies wird von uns abgelehnt. Kinder sind Teil unserer Gesellschaft und wir können durch eine vermehrte Schaffung von Spielplätzen die Möglichkeit geben, dass sich Kinder dort austoben können.
GRÜNE:
Kinder haben ein Recht auf Spiel und Freizeit (UN-KRK Art. 31). In Österreich ist dies aber nicht ganz gewähreistet, denn das ABGB schließt „Kinderlärm“ als schädliche „Immission“ nicht gänzlich aus. In Deutschland wurde das geändert. Kinderlärm aus Kindertagesstätten, von Spielplätzen oder ähnlichen Einrichtungen gilt nicht länger als schädliche Umwelteinwirkung. Eine entsprechende Änderung muss bei uns umgesetzt werden.
BZÖ:
Kinderlärm kann nicht einfach „abgedreht“ werden, weil Kinder keinen „Aus-Knopf“ haben. Kinder haben das Recht zu spielen, zu lachen und Quatsch zu machen, Eltern können hier nur darauf achten, dass dies möglichst nicht in den Ruhezeiten passiert (mittags und zw. 22:00 und 07:00) und auf das Verständnis der Nachbarn hoffen.
FRANK:
Wir vom Team Stronach wollen nicht mehr Gesetze - sondern weniger. Verständnis für Kinder hat eine Gesellschaft, die sich diese auch leisten kann - und in dieser Gesellschaft haben alle, die arbeiten wollen, auch Arbeit, um sich ihr Leben im zufriedenen Maße finanzieren zu können. Hier wollen wir vom Team Stronach ansetzen. Nur eine Gesellschaft mit ausreichend Arbeitsplätzen schafft Wohlstand und Zufriedenheit.
KPÖ:
Kinderlärm ist Zukunftsmusik
NEOS:
Kinder machen eigentlich keinen Lärm. Das wird bestätigen, wer schon einmal in der Nähe einer Schule oder eines Kinderspielplatzes gewohnt hat und die (fröhliche) Geräuschkulisse mit jener einer viel befahrenen Straße vergleicht. Trotzdem gibt es Menschen, die sich gestört fühlen. Hier ist Aufklärungsarbeit zu leisten und für ein wertschätzendes Zusammenleben der Generationen zu werben. Dabei sollten alle einen Schritt aufeinander zugehen. Doch eines steht fest: im Zweifel stehen wir auf der Seite ausgelassen spielender Kinder. Gebote und Verbote lehnen wir als Lösungsansatz eher ab.
PIRAT:
Auf Bundesebene aus unserer Sicht nichts, das sind lokale Probleme, die auch nur im Einvernehmen mit allen lokal davon Betroffenen ausgeräumt werden können. Verständnis und Toleranz für die Ansichten und Bedürfnisse des jeweils anderen sind hier notwendig; von außen kann bestenfalls durch Schlichtung, Vermittlung und Mediation geholfen werden.