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Kinder sind keine Objekte!

Aktualisiert: 6. Mai 2021


„Auf dem Spielplatz schimpft eine Frau sehr intensiv mit ihrem Kind. Da dies offensichtlich keine Wirkung zeigt, beugt sich die Frau zu ihrem Kind herunter und packt es gewaltsam an den Ohren. Ein Mann beobachtet die Szene, geht auf die Frau zu und bittet sie nicht so mit dem Kind umzugehen bzw. nicht die Ohren lang zu ziehen.

Die Antwort der Frau: „Ich bin die Mutter, ich darf das! Ich entscheide, was für mein Kind gut ist!“


Eltern haben keine freie Verfügungsgewalt über ihre Kinder!


Gewalt als Erziehungsmethode wird oftmals verharmlost. Für viele Eltern ist eine Erziehung

ohne (‚leichte‘) körperliche Bestrafungen auch heutzutage nicht vorstellbar. Hinzu kommt,

dass viele Menschen sich lediglich der physischen Gewalt bewusst sind und die psychische

Gewalt gar nicht erst wahrgenommen wird. (siehe Studie zu "Gewalt in der Erziehung")


Bei diesen Tatsachen ist es wahrscheinlich, dass sich viele Eltern auch gar nicht über die

Folgen von erzieherischer Gewalt im Klaren sind. Um nur ein paar wenige zu nennen:

  • Psychische Störungen wie Verhaltensauffälligkeiten, posttraumatische Belastungsstörungen etc.- ‚Gewaltkreislauf‘ - wenn auf erlebte Gewalt selbst ein aggressives Verhalten folgt.

  • Beeinträchtigung der kognitiven/körperlichen Entwicklung


Leider trägt die verbreitete Meinung, dass man als Elternteil mit dem eigenen Kind tun und

machen kann, was man will, da es ja schließlich das eigene Kind ist, unweigerlich zu einem

Fortführen des gewaltsamen Erziehungsstils bei.


Diese Haltung wäre vor 100 Jahren noch gesellschaftlich akzeptiert und toleriert worden.

Heutzutage hat jedoch jedes Kind ein Recht darauf, vor jeglicher Form von Gewalt geschützt

zu werden. Dieses Recht ist seit 1989 in der UN-Kinderrechtskonvention im Artikel 19

verankert. Damit einhergehend wurde ebenfalls Gewalt in der Erziehung in Österreich

verboten.


Darf ich als außenstehende Person eingreifen?


Gewaltanwendung gegen Kinder findet oftmals zu Hause und verborgen vor den Blicken

anderer statt. Aber auch in der Öffentlichkeit lassen sich Gewaltszenen wie in der obigen

Szene beobachten. Auch wenn Eltern ihr Kind mit schmerzender Stärke am Handgelenk

packen und unter Gewalteinfluss wegzerren, kann dies Indiz einer Gewaltsituation sein.

Meistens werden die Eltern jedoch nicht wie im ersten Beispiel auf ihr gewaltsames Handeln

hingewiesen. Die eigene Unsicherheit und die Angst davor, wie mit einer solchen Situation umgegangen werden soll, veranlassen außenstehende Personen meistens dazu, einfach wegzuschauen.


Denn: Wenn ich einschreite, werde dann nicht ich stattdessen (verbal) angegriffen?


Wird mein Handeln nicht dazu führen, dass zu Hause erst recht der Frust an dem Kind „heraus gelassen“ wird?


Steht es mir überhaupt zu, mich in den Erziehungsstil anderer einzumischen?


Wie der UN-Kinderrechtskonvention und der Gesetzeslage Österreichs entnommen werden

kann, ist die Ausübung von jeglicher Gewalt gegen Kinder eine Straftat! In Fällen, in welchen

das Kindeswohl eindeutig durch einen gewaltsamen Umgang gefährdet wird, darf und sollte

man als außenstehende Person in die Autonomie des elterlichen Handelns ‚eingreifen‘.


Bin ich aber auch verpflichtet einzugreifen bzw. den Fall zu melden?


Auf Anfrage teilte die Kinder- und Jugendhilfe Wien mit, dass „grundsätzlich (...)

Privatpersonen - im Gegensatz zu Personen im beruflichen Kontext wie LehrerInnen,

PädagogInnen, SozialarbeiterInnen, ÄrztInnen etc. – KEINE Meldepflicht der Behörde

gegenüber“ haben. Eine moralische Verpflichtung existiert jedoch sehr wohl.



Böses nicht mit Bösem vergelten


Beschließen Sie, in eine Situation einzugreifen, in der ein Kind Gewalt erleidet, dann ist ein

respektvoller Umgang Ihrerseits ein Muss!


Im Fall, dass Sie selbst ungehalten oder gar aggressiv auf die Gewalt ausübende Person zugehen, kann das mehr Nachteile als Vorteile für das Kind bringen. Sprechen Sie die Person also in angemessener Weise an und weisen Sie sie darauf hin, dass Gewalt gegen Kinder verboten ist. Bieten Sie Unterstützung in der Situation und Helfen Sie auch mit dem Hinweis, dass es Unterstützungsangebote für Eltern und Familien (Elternbildung, Elternberatung, Familienhilfe) gibt. So wird den Menschen ihr eigenes Handeln bewusst gemacht und in den meisten Fällen zeigen diese dann auch Einsicht.


Besteht die Gefahr, dass die Gewalt weiter zunimmt, kann die Polizei zum Aufnehmen des

Sachverhalts gerufen werden. Dann nimmt die Kinder- und Jugendhilfe Kontakt mit den

Eltern auf, um zu besprechen, wie das Erziehungsverhalten verändert werden kann.


Die Hemmschwelle, sich in der Öffentlichkeit schützend vor ein fremdes Kind zu stellen, ist

groß und die Liste an Argumenten, die man sich zurechtlegt, um nicht eingreifen zu müssen,

ist lang. Ein Erziehungsstil, der auf Gewalt basiert, ist keine Option und schon gar keine

Lösung bei Erziehungsproblemen!


Lasst uns also gemeinsam mutig sein und das Ziel verfolgen, dass nicht nur theoretisch, sondern auch praktisch jedem Kind das Recht auf gewaltfreie Erziehung garantiert wird.






Autor des Artikels: Michael Stieber B.A.

Studiert Bildungswissenschaft an der Universität Wien












Quellenverzeichnis:


MAYWALD, J. (2016): Kinderrechte, Elternrechte und staatliches Wächteramt. Bundesgesundheitsblatt,

Gesundheitsforschung, Gesundheitsschutz, 59(10), 1337–1342.

ZIEGENHAIN, U. / KÜNSTER, A. K. / BESIER, T. (2016): Gewalt gegen Kinder. Bundesgesundheitsblatt,

Gesundheitsforschung, Gesundheitsschutz, 59(1), 44–51.

UN-KINDERRECHTSKONVENTION (1989) — https://www.kinderrechtskonvention.info.

GALLUP INSTITUT (2020): Gewalt an Kindern — https://www.die-moewe.at/sites/default/files/

23335_Präs_die%20möwe_Gewalt%20an%20Kindern.pdf.

BAUER, H. — Kinder- und Jugendhilfe — MA 11 Servicestelle der Stadt Wien.

https://pixabay.com/photos/toddler-hand-child-s-hand-hand-4867454/

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